Ruderordnung
Die Ruderordnung regelt den Ruderbetrieb des „Ruderverein Hoya v. 1926 e.V.“.
Es werden die Rechte und Pflichten aller Mitglieder beschrieben.
Sie soll vor allem den neuen Mitgliedern eine Orientierung sein.
Die Ruderordnung kann nur durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Ruderhaus und Gelände
Jedes Mitglied des Rudervereins und jeder Gast hat sich auf dem Gelände und im Ruderhaus so zu verhalten, daß kein Schaden am Eigentum des Vereins entsteht. Dieses gilt auch im Sinne von Unfallverhütung.
Auf dem Gelände und im Ruderhaus ist den Anordnungen des Hausmeisters folge zu leisten. Der Hausmeister hat im Namen des Vorstands das Hausrecht.
Ruderbetrieb
Beim Ruderbetrieb unterscheiden wir nach folgenden Gruppen:
- Ausbildung
- Rennrudern
- Breitensport
Die Booteordnung des Vorstandes regelt, welche Boote von welcher Gruppe genutzt werden dürfen.
Ausbildung
Anfänger
Anfänger, im Sinn der Ruderordnung, ist jedes neue Mitglied in der Ausbildung.
Ein Anfänger kann selbständig kein Boot führen. Im Rahmen der Ausbildung kann das ausbildende Mitglied Rechte an den Anfänger übertragen.
Anfänger können außerhalb der Ausbildung am Ruderbetrieb teilnehmen, wenn ein Ruderer mit Obmannberechtigung die Führung des Bootes hat.
Anfänger sollen nur Bootsmaterial entsprechend der Bootsordnung benutzen
Die Ausbildung übernehmen ein oder mehrere erfahrene Mitglieder (Ausbilder) des Vereins.
Der Ausbilder stellt fest wann die Ausbildung zum Ruderer beendet ist.
Ruderer
Wer die Ausbildung abgeschlossen hat ist Ruderer.
Obmann
Der Vorstand entscheidet über eine Obmannsberechtigung.
Ein Mitglied mit Obmannberechtigung kann eigenständig sowohl auf heimischen Gewässern als auch auf Wanderfahrten ein Boot und seine Besatzung führen. Er trägt damit auch Verantwortung für Besatzung und Bootsmaterial.
Ein besonderer Aushang des Vorstandes listet jedes Mitglied mit Obmannberechtigung auf.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz von Mensch und Material. Auch bei anderen Verkehrsträgern muß eine Verkehrstüchtigkeit nachgewiesen werden.
Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist im eigentlichen Sinn als ein Dokument zu betrachten.
Der Obmann ist verantwortlich für den Fahrtenbucheintrag. Der Obmann ist durch Unterstreichen des Namens zu kennzeichnen. Das Fahrtenbuch ist immer vor Antritt der Fahrt zu führen.
Der Fahrtenbucheintrag wird als rechtliches und versicherungstechnisches Beweisstück herangezogen. Korrekturen der Einträge sind zu vermeiden, da eine nachträglich Manipulation unterstellt werden kann.
Der Fahrtenbucheintrag vor Fahrtantritt dient auch den Mitgliedern als Kontrolle für ein überfälliges Boot, um ggf. Hilfemaßnahmen einzuleiten.
Bootspflege
Alle Boote sind nach dem Gebrauch mit Wasser zu reinigen. Schäden sind im Fahrtenbuch unter Bemerkungen einzutragen und unverzüglich dem Bootswart oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch die Satzung des Vereins geregelt.
Für interessierte neue Mitglieder ist eine Mitgliedschaft auf Zeit (Schnupperkurs) möglich. Die Mitgliedschaft im Schnupperkurs wird mit einem einmaligen Betrag abgegolten. Dieser Betrag wird durch Beschluß des Vorstandes festgelegt. Nach Ablauf des Zeitrahmens erlischt diese Mitgliedschaft auf Zeit automatisch, oder kann dann durch eine ordentliche Mitgliedschaft ersetzt werden. Der Zeitpunkt und -rahmen des Schnupperkurses soll vier Wochen und sechs Einheiten nicht überschreiten.
Mit der Aufnahme in eine ordentliche aktive Mitgliedschaft erhält jeder Anfänger eine Ruderordnung und das Buch des DRV „Bootsobleute und Steuerleute“ als Leihgabe für die Ausbildungszeit. In der Beitrittserklärung verpflichtet sich der Anfänger, die Regeln der Ruderordnung einzuhalten und sich mit den Regeln des Buches „Bootsobleute und Steuerleute“ vertraut zu machen.