Ruderordnung des RV Hoya von 1926 e. V.
Stand vom September 2024
 
Die Ruderordnung ist verbindlich für alle Mitglieder des RV Hoya und seine Gäste.

Sie dient der Sicherheit des Ruderbetriebes, der Einhaltung der auf den befahrenen Gewässern geltenden Vorschriften und dem Erhalt von Booten und Material.

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Über uns

Gründungsjahr des Rudervereins ist 1926, zunächst als „Wassersportliche Vereinigung, das erste Bootshaus wurde 1931 an dem heutigen Standort errichtet. Ab 1963 wurde mit Einweihung unseres jetzigen Clubhauses zeitgleich der Name  „Ruderverein Hoya von 1926 eV“ geführt.

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