Ruderordnung

Die Ruderordnung regelt den Ruderbetrieb des „Ruderverein Hoya v. 1926 e.V.“.

Es werden die Rechte und Pflichten aller Mitglieder beschrieben.
Sie soll vor allem den neuen Mitgliedern eine Orientierung sein.
Die Ruderordnung kann nur durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Ruderhaus und Gelände

Jedes Mitglied des Rudervereins und jeder Gast hat sich auf dem Gelände und im Ruderhaus so zu verhalten, daß kein Schaden am Eigentum des Vereins entsteht. Dieses gilt auch im Sinne von Unfallverhütung.
Auf dem Gelände und im Ruderhaus ist den Anordnungen des Hausmeisters folge zu leisten. Der Hausmeister hat im Namen des Vorstands das Hausrecht.

Ruderbetrieb

Beim Ruderbetrieb unterscheiden wir nach folgenden Gruppen:

  • Ausbildung
  • Rennrudern
  • Breitensport

Die Booteordnung des Vorstandes regelt, welche Boote von welcher Gruppe genutzt werden dürfen.

Ausbildung

Anfänger

Anfänger, im Sinn der Ruderordnung, ist jedes neue Mitglied in der Ausbildung.
Ein Anfänger kann selbständig kein Boot führen. Im Rahmen der Ausbildung kann das ausbildende Mitglied Rechte an den Anfänger übertragen.
Anfänger können außerhalb der Ausbildung am Ruderbetrieb teilnehmen, wenn ein Ruderer mit Obmannberechtigung die Führung des Bootes hat.
Anfänger sollen nur Bootsmaterial entsprechend der Bootsordnung benutzen
Die Ausbildung übernehmen ein oder mehrere erfahrene Mitglieder (Ausbilder) des Vereins.
Der Ausbilder stellt fest wann die Ausbildung zum Ruderer beendet ist.

Ruderer

Wer die Ausbildung abgeschlossen hat ist Ruderer.

Obmann

Der Vorstand entscheidet über eine Obmannsberechtigung.
Ein Mitglied mit Obmannberechtigung kann eigenständig sowohl auf heimischen Gewässern als auch auf Wanderfahrten ein Boot und seine Besatzung führen. Er trägt damit auch Verantwortung für Besatzung und Bootsmaterial.
Ein besonderer Aushang des Vorstandes listet jedes Mitglied mit Obmannberechtigung auf.

Die Maßnahmen dienen dem Schutz von Mensch und Material. Auch bei anderen Verkehrsträgern muß eine Verkehrstüchtigkeit nachgewiesen werden.

Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch ist im eigentlichen Sinn als ein Dokument zu betrachten.
Der Obmann ist verantwortlich für den Fahrtenbucheintrag. Der Obmann ist durch Unterstreichen des Namens zu kennzeichnen. Das Fahrtenbuch ist immer vor Antritt der Fahrt zu führen.
Der Fahrtenbucheintrag wird als rechtliches und versicherungstechnisches Beweisstück herangezogen. Korrekturen der Einträge sind zu vermeiden, da eine nachträglich Manipulation unterstellt werden kann.
Der Fahrtenbucheintrag vor Fahrtantritt dient auch den Mitgliedern als Kontrolle für ein überfälliges Boot, um ggf. Hilfemaßnahmen einzuleiten.

Bootspflege

Alle Boote sind nach dem Gebrauch mit Wasser zu reinigen. Schäden sind im Fahrtenbuch unter Bemerkungen einzutragen und unverzüglich dem Bootswart oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch die Satzung des Vereins geregelt.
Für interessierte neue Mitglieder ist eine Mitgliedschaft auf Zeit (Schnupperkurs) möglich. Die Mitgliedschaft im Schnupperkurs wird mit einem einmaligen Betrag abgegolten. Dieser Betrag wird durch Beschluß des Vorstandes festgelegt. Nach Ablauf des Zeitrahmens erlischt diese Mitgliedschaft auf Zeit automatisch, oder kann dann durch eine ordentliche Mitgliedschaft ersetzt werden. Der Zeitpunkt und -rahmen des Schnupperkurses soll vier Wochen und sechs Einheiten nicht überschreiten.
Mit der Aufnahme in eine ordentliche aktive Mitgliedschaft erhält jeder Anfänger eine Ruderordnung und das Buch des DRV „Bootsobleute und Steuerleute“ als Leihgabe für die Ausbildungszeit. In der Beitrittserklärung verpflichtet sich der Anfänger, die Regeln der Ruderordnung einzuhalten und sich mit den Regeln des Buches „Bootsobleute und Steuerleute“ vertraut zu machen.

Über uns

Gründungsjahr des Rudervereins ist 1926, zunächst als „Wassersportliche Vereinigung, das erste Bootshaus wurde 1931 an dem heutigen Standort errichtet. Ab 1963 wurde mit Einweihung unseres jetzigen Clubhauses zeitgleich der Name  „Ruderverein Hoya von 1926 eV“ geführt.

In den 70iger Jahren fand sich in Hoya eine Basketballmannschaft und da viele Mitspieler auch Ruderer waren, kam es 1978 zur Aufnahme der Basketball- Abteilung in den Ruderverein Hoya. Eine richtige und immer noch gute Entscheidung!

Sorry, this website uses features that your browser doesn’t support. Upgrade to a newer version of Firefox, Chrome, Safari, or Edge and you’ll be all set.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.